Österreichisches Glücksspielrecht
Für Online-Glücksspiel in Österreich ist die nationale Konzession entscheidend. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewilligung aus einem anderen EU- oder EWR-Staat nicht automatisch zum Angebot in Österreich berechtigt. Diese Seite fasst den Rahmen für Leser zusammen und ist keine Rechtsberatung.
Elektronische Lotterien und GSpG
Online-Spiele, bei denen Spielvertrag und Gewinnentscheidung zentral über das Internet erfolgen, fallen nach der BMF-Darstellung unter elektronische Lotterien gemäß § 12a Glücksspielgesetz. Für die Durchführung ist eine entsprechende österreichische Bewilligung erforderlich.
Warum eine EU-Lizenz allein nicht reicht
Das BMF-FAQ zum Glücksspielmonopol erklärt, dass eine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Konzession nicht zum Anbieten von Glücksspiel in Österreich berechtigt. Genau deshalb kennzeichnen wir ausländische Lizenzen nicht als österreichische Zulassung.
Konzessionär und Spielverfügbarkeit getrennt prüfen
Selbst ein rechtlich zulässiger Betreiber muss einen bestimmten Sun-of-Egypt-Titel nicht im Katalog führen. Für unsere Casino-Blöcke prüfen wir daher zuerst den regulatorischen Status und danach die konkrete Spielbibliothek.